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Katastervermessung - Dipl.-Ing. Volker Hell - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbV)
Katastervermessung - Dipl.-Ing. Volker Hell - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbV)

Katastervermessung

Katastervermessungen sind hoheitliche Tätigkeiten, die ausschließlich von staatlichen Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden. So zum Beispiel:

  • die Bildung von Flurstücken
  • gesetzliche Verfahren zur Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
  • Gebäudeaufnahmen
  • freiwillige Verfahren zur Bodenordnung
  • Straßenschlussvermessungen

Die Ergebnisse dieser Vermessungen werden in das amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem IALKISI übernommen. Die Eintragungen in dieses Verzeichnis bildet die Grundlage für die Führung des Grundbuchs. Die Kosten der hoheitlichen Vermessungen sind in der Landesgebührenordnung festgelegt.

Der Ablauf einer hoheitlichen Vermessung beginnt in der Regel mit der Erhebung der aktuellen, rechtsverbindlichen Daten bei der Vermessungsverwaltung und der Prüfung der vorhanden örtlichen Abmarkung. Danach erfolgt die Festlegung der neuen Grenzen und die Berechnung der neuen Flächen. Nach der Fertigung des Fortführungsnachweises werden die Unterlagen dem Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster übergeben. Jetzt kann die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erfolgen. Über das neue oder veränderte Grundstück kann der Eigentümer nun verfügen [beispielsweise mit der Bestellung einer Grundschuld.

Neben diesem Arbeitsablauf
beraten wir Interessenten einer Grundstücksvermessung
  • über den Ablauf und die Auswirkungen einer Grundstücksvermessung
  • über das Erfordernis von Genehmigungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • über die Kosten
helfen wir den Beteiligten
  • bei der Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen (Vertragsplänen u.a)
  • bei der Einholung behördlicher Genehmigungen